Schiedsgutachten

Sofern einzelne Streitpunkte, z. B. zur Frage der Verantwortlichkeit eines Bauschadens, zum Umfang und der Art der geschuldeten Leistung oder zur Vergütung ohne Zuhilfenahme der staatlichen Gerichte zu klären sind, bietet sich die Einholung eines Schiedsgutachtens an. Hierbei werden von den Parteien konkrete Fragen an die Schiedsgutachter gestellt, oder von diesen in Abstimmung mit beiden Parteien erarbeitet. Für die Erstellung von Schiedsgutachten stehen in unserem Ingenieurbüro sieben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit unterschiedlichen Spezialgebieten zur Verfügung.