Schiedsgutachten

Sofern Streitpunkte, z. B. zur Frage der Verantwortlichkeit eines Bauschadens, zum Umfang und der Art der geschuldeten Leistung schnell zu klären sind, bietet sich die Einholung eines Schiedsgutachtens an. Hierbei werden von den Parteien konkrete Fragen an die Schiedsgutachter gestellt oder von diesen in Abstimmung mit beiden Parteien erarbeitet. Für die Erstellung von Schiedsgutachten stehen in unserem Ingenieurbüro mehrere öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit unterschiedlichen Spezialgebieten zur Verfügung.