Wir arbeiten seit vielen Jahren sowohl als Mitglied in Sachverständigen- und Normenausschüssen als auch im Rahmen von Forschungstätigkeiten vertrauensvoll mit den öffentlichen Zustimmungsbehörden zusammen. Das daraus entwickelte grundsätzliche Verständnis für die bauaufsichtlichen Belange und Verfahren bringen wir in unsere Mitarbeit bei der Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. bauvorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/Bauartgenehmigung (abZ/G) oder einer europäischen Zulassung (ETA) ein. Damit stellen wir im Interesse unserer Auftraggeber eine reibungslose, zeitlich optimierte Abwicklung des Antragsverfahrens sicher.